OTS248 5 II 0372 VPK0008                                  26.Apr 06

PARLAMENT ÖVP SOZIALES PENSIONEN STEIBL 


Ridi Steibl: Neue Hinterbliebenenpensionsberechnung ist Schritt zu
mehr Gerechtigkeit =


   Wien (ÖVP-PK) - Mit dem vorliegenden Entwurf des
Sozialversicherungsänderungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger
Schritt zu einer gerechten Pensionsregelung gesetzt. Dieser zeigt
sich vor allem bei der Änderung der Berechnungsmethode bei der
Hinterbliebenenpension: Der Beobachtungszeitraum für die Berechnung
der Hinterbliebenenpension soll in bestimmten Fällen auf die letzten
vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt ausgeweitet werden. Das sagte
heute, Mittwoch, ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl, anlässlich
der Debatte im Nationalrat. Außerdem sollen Altersteilzeit,
Administrativpensionen (das sind vor allem im Bankenbereich
Leistungen des Dienstgebers im Falle einer Kündigung) beziehungsweise
Selbst- oder Weiterversicherungen in der Pensionsversicherung
berücksichtigt werden. ****

Obwohl der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2003 darauf bestanden hat,
dass für die Berechnung der Hinterbliebenenpension der Stichtag
entscheidend ist, versucht nunmehr der Gesetzgeber mit der
Neuregelung auf die Lebensverhältnisse von mehreren Jahren
abzustellen, weil dies nach Ansicht des Gesetzgebers gerechter ist.
Daher sei es begrüßenswert, dass der Beobachtungszeitraum für die
Einkommensverhältnisse von Hinterbliebenen und Verstorbenen in
bestimmten Fällen auf vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt ausgeweitet
werden kann, zeigte sich Steibl erfreut. 

Gleichzeitig kritisierte die ÖVP-Familiensprecherin, dass
Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz durch die notorische
Blockadepolitik der SPÖ im Bundesrat erheblich verzögert wurden. 

Unter dieser Regierung seien die Mindestpensionen für Alleinstehende
seit 2000 um über 100 Euro angehoben worden - für Familien gab es
eine Erhöhung von über 214 Euro. In Zeiten der SPÖ-Regierung habe es
hingegen nur eine Anhebung in der Höhe von 29 Euro für Alleinstehende
und 43 Euro für Familien gegeben. "Wir haben dafür gesorgt, dass bei
der Kindererziehung bis zu vier Jahre pro Kind als Beitragszeiten
angerechnet werden. Bei Mehrlingsgeburten sind es sogar fünf Jahre.
Wir haben dafür gesorgt, dass für die Zeiten der Kindererziehung eine
Beitragsgrundlage von 1.350 Euro bemessen wird. Das ist mehr als
doppelt so hoch wie zu SPÖ-Zeiten und oft mehr, als junge Mütter
verdienen. Damit erhalten viele Mütter die Chance, ihr Pensionskonto
in dieser Zeit aufzustocken und damit eine Grundlage für eine höhere
Pension zu schaffen. Die sozialdemokratischen Sozialminister und
Sozialministerinnen sowie die Gewerkschaften haben es verabsäumt,
Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Zeiten zu werten.
Somit ist der immer wiederkehrende Vorwurf der Opposition, dass die
Anliegen der Frauen abgewertet würden, vollkommen haltlos, schloss
Steibl.
(Schluss)


Rückfragehinweis:
   Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
   Tel. 01/40110/4432
   http://www.oevpklub.at
   


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OTS248    2006-04-26/14:55

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