OTS248 5 II 0372 VPK0008 26.Apr 06PARLAMENT ÖVP SOZIALES PENSIONEN STEIBL Ridi Steibl: Neue Hinterbliebenenpensionsberechnung ist Schritt zu mehr Gerechtigkeit = Wien (ÖVP-PK) - Mit dem vorliegenden Entwurf des Sozialversicherungsänderungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt zu einer gerechten Pensionsregelung gesetzt. Dieser zeigt sich vor allem bei der Änderung der Berechnungsmethode bei der Hinterbliebenenpension: Der Beobachtungszeitraum für die Berechnung der Hinterbliebenenpension soll in bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt ausgeweitet werden. Das sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl, anlässlich der Debatte im Nationalrat. Außerdem sollen Altersteilzeit, Administrativpensionen (das sind vor allem im Bankenbereich Leistungen des Dienstgebers im Falle einer Kündigung) beziehungsweise Selbst- oder Weiterversicherungen in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden. **** Obwohl der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2003 darauf bestanden hat, dass für die Berechnung der Hinterbliebenenpension der Stichtag entscheidend ist, versucht nunmehr der Gesetzgeber mit der Neuregelung auf die Lebensverhältnisse von mehreren Jahren abzustellen, weil dies nach Ansicht des Gesetzgebers gerechter ist. Daher sei es begrüßenswert, dass der Beobachtungszeitraum für die Einkommensverhältnisse von Hinterbliebenen und Verstorbenen in bestimmten Fällen auf vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt ausgeweitet werden kann, zeigte sich Steibl erfreut. Gleichzeitig kritisierte die ÖVP-Familiensprecherin, dass Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz durch die notorische Blockadepolitik der SPÖ im Bundesrat erheblich verzögert wurden. Unter dieser Regierung seien die Mindestpensionen für Alleinstehende seit 2000 um über 100 Euro angehoben worden - für Familien gab es eine Erhöhung von über 214 Euro. In Zeiten der SPÖ-Regierung habe es hingegen nur eine Anhebung in der Höhe von 29 Euro für Alleinstehende und 43 Euro für Familien gegeben. "Wir haben dafür gesorgt, dass bei der Kindererziehung bis zu vier Jahre pro Kind als Beitragszeiten angerechnet werden. Bei Mehrlingsgeburten sind es sogar fünf Jahre. Wir haben dafür gesorgt, dass für die Zeiten der Kindererziehung eine Beitragsgrundlage von 1.350 Euro bemessen wird. Das ist mehr als doppelt so hoch wie zu SPÖ-Zeiten und oft mehr, als junge Mütter verdienen. Damit erhalten viele Mütter die Chance, ihr Pensionskonto in dieser Zeit aufzustocken und damit eine Grundlage für eine höhere Pension zu schaffen. Die sozialdemokratischen Sozialminister und Sozialministerinnen sowie die Gewerkschaften haben es verabsäumt, Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Zeiten zu werten. Somit ist der immer wiederkehrende Vorwurf der Opposition, dass die Anliegen der Frauen abgewertet würden, vollkommen haltlos, schloss Steibl. (Schluss) Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs Tel. 01/40110/4432 http://www.oevpklub.at *** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** OTS248 2006-04-26/14:55 261455 Apr 06